Hohe Anforderungen für noch mehr Sicherheit
Wir betreuen Aufzüge herstellerunabhängig und bieten fabrikatsoffene Wartungskonzepte. Unser Wartungs- und Reperaturangebot ist für Anlagen aller Fabrikate, Typen sowie Größen auch ohne Vertrag möglich.
Betriebssicherheitsverordnung
Bei der Umsetzung der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 01.06.2015 unterstützen wir Sie gern mit unseren maßgeschneiderten Serviceangeboten.
So setzen Sie die Betriebssicherheitsverordnung um:
Notfallplan erstellen
Die Basis für eine Betriebssicherheitsverordnung
Für jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung ist gemäß Anhang I BetrSichV ein orts- und anlagenspezifischer Notfallplan anzufertigen und dem Notdienst/Notbefreier zur Verfügung zu stellen.
Kontrolle einer Aufzugsanlage durch eine beauftragte Person (Betreiberpflicht)
Der Betreiber ist gemäß § 4 BetrSichV zu einer regelmäßigen Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle der Aufzugsanlagen sowie deren Dokumentation verpflichtet. Wir unterstützen Sie gern.
Wiederkehrende Prüfungen
an nicht durch ZÜS-überwachungsbedürftigen Anlagen
Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen nach MaschRL2006/42/EG sind durch unsere speziell geschulten MitarbeiterInnen durchführbar. Betreiber sind hierzu gemäß § 14 BetrSichV in regelmäßigen Abständen verpflichtet.
Gefährdungsbeurteilung
Gerne erarbeiten wir für Sie eine individuelle Gefährdungsbeurteilung für Ihre Aufzugsanlage.
Der Betreiber ist gemäß § 3 BetrSichV dazu verpflichtet, für jede Aufzugsanlage vor der Verwendung eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen sowie diese regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen.
Notfallplan
Für jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung ist gemäß Anhang I BetrSichV ein orts- und anlagenspezifischer Notfallplan anzufertigen und dem Notdienst/Notbefreier zur Verfügung zu stellen.
Checkliste für Aufzugswärter
Checkliste für die Kontrolle einer Aufzugsanlage durch eine beauftragte Person (Aufzugswärter)