

Modernisierung
Möchten Sie einen umfassenden Aufzug-Umbau oder die Modernisierung einer Anlage in Teilabschnitten durchführen? Wir informieren Sie gern ausführlich bei einer Anlagen-Besichtigung und einem Beratungsgespräch über die Möglichkeiten einer Modernisierung.
Neben geänderten optischen Ansprüchen sind häufig auch Verschleiß, technische sowie gesetzliche Änderungen, insbesondere bei sicherheitsrelevanten Komponenten, die Ursache für eine Aufzugsmodernisierung. Nutzen Sie in dieser Angelegenheit unseren Erfahrungsvorsprung.
Folgende Vorteile sind durch die Realisierung von Teilpaketen erreichbar:
- Reduzierung der Unfall- und Verletzungsgefahr durch moderne Sicherheitseinrichtungen
- Verbesserung der Betriebssicherheit
- Energieeinsparung, Umweltschutz
- Werterhalt der gesamten Immobilie
- Erhöhung der Attraktivität der Aufzugsanlage und des Gebäudes
- Komfortableres Fahrverhalten der Aufzugskabine durch sanftere Fahrt und exakte Haltegenauigkeit
- Minimierung von Wartezeiten / Steigerung des Transportvolumens durch intelligente Steuerung
- Erhöhung der Verfügbarkeit
- Wirtschaftlichkeit, da intakte Anlagenteile weiter genutzt werden
- Nur kurze Unterbrechungen des Aufzugsbetriebs
- Nur geringe Belästigungen durch Lärm oder Schmutz
- In der Regel keine baulichen Veränderungen erforderlich
Zu folgenden Modernisierungsthemen haben wir passende Lösungen vorbereitet:
- Wärmeprobleme an hydraulischen Aufzugsanlagen
- Austausch hydraulischer Aufzugsanlagen
- Steuerungserneuerungen
- Nachrüstung von Sicherheitsbauteilen
- Nachrüstung von Fernnotrufsystemen
- Beseitigung von festgestellten Mängeln (TÜV, Dekra, Wartungsfirma)
- Beseitigung von Auflagen der sicherheitstechnischen Bewertung
Verschaffen Sie sich einen bildlichen Überblick - schauen Sie sich unseren Modernisierungsfilm an:
Aktuelles
Betriebskosten senken!

Mit der Einführung der VDI Richtlinie 4707 "Energieeffizienz von Aufzügen" ist das Thema Energiesparen in aller Munde. Mit bereits geringem Aufwand können auch Sie die Betriebskosten Ihrer bestehenden Aufzugsanlage dauerhaft senken, hier unsere Vorschläge:
- Umrüstung der Kabinenbeleuchtung auf Energiesparleuchten bzw. LED-Technik
- Stand-by-Betriebsmodus ( Standanzeige, Weiterfahrtpfeile, Kabinenlicht etc.)
- Einbau einer kontrollierten Schachtentrauchung (enev-kit)
- Minderlasterkennung
- Gegenruflöschung (zur Vermeidung von Doppelkomandos)
- Energierückspeisung
Die erwähnten Maßnahmen gewährleisten einen effizienten Einsatz von Steuerungen sowie Komponenten und führen zu einer deutlichen Absenkung des Energieverbrauchs, z.B. im Stand-by-Betrieb durch schrittweise automatisches Abschalten von aktuellen nicht benötigten Verbrauchern. Damit wird ein wertvoller Beitrag zur Energieeinsparung und zum Umweltschutz gewährleistet.
Gern erläutern wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch weitere Möglichkeiten über die energetische Sanierung Ihres Aufzugs.
Sicherheitsanforderungen an Aufzüge
Änderungen durch die neue EN 81•1/2:1998+A3:2009
Für das Inverkehrbringen von Aufzügen nach Aufzugsrichtlinie 95/16/EG ist ab 01.01.2012 die EN 81-1/2:1998+A3:2009 als harmonisierte Norm zu verwenden. Neu in Verkehr gebrachte Aufzüge nach Aufzugsrichtlinie müssen demnach ab 01.01.2012 u.a. mit einer Schutzeinrichtung, zum Verhindern einer unbeabsichtigten Bewegung des Fahrkorbs von der Haltestelle weg, ausgestattet sein, wenn die Schachttür nicht verriegelt und die Fahrkorbtür nicht geschlossen ist. Die geforderte Schutzeinrichtung muss in der Lage sein, eine unbeabsichtigte Bewegung des Fahrkorbs zu erkennen, den Fahrkorb zu stoppen und zu halten. Zur Erhöhung der Sicherheit ergeben sich weitere Anforderungen, insbesondere an die Anhalte- und Nachregulierungsgenauigkeit. Diese Schutzeinrichtung lässt sich unterteilen in die Funktionen "Erkennung", "Auslösung" und "Bremsung".
Für Altanlagen oder Anlagen, die noch vor dem 01.01.2012 in Verkehr gebracht wurden, greift wie bisher die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), die vom Betreiber eine so genannte Sicherheitstechnische Bewertung fordert. Sie umfasst ab dem 01.01.2012 auch
die Neuerungen der EN 81-1/2:1998+A3:2009.
Jeder Betreiber sollte schnellstens eine solche Sicherheits technische Bewertung (falls nicht schon geschehen) in seinem eigenen Interesse vornehmen lassen, um nicht im Schadensfall in Haftung genommen zu werden. Zur Zeit gehen wir davon aus, dass obige Sicherheitsanforderungen auch zur Pflicht bei Modernisierungen werden.
Kontaktdaten
FB-Aufzüge GmbH & Co. KG - Dresden
Am Gewerbegebiet 11
01477 Arnsdorf
Tel.: +49 (0)3 52 00 - 288 - 0
Fax: +49 (0)3 52 00 - 288 - 60
E-Mail: info[at]fbaufzuege.de