Vorlagen und Checklisten downloaden
Notfallplan
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Für jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung ist gemäß Anhang I BetrSichV ein orts- und anlagenspezifischer Notfallplan anzufertigen und dem Notdienst/Notbefreier zur Verfügung zu stellen. Bitte sprechen Sie uns an - Kontakte.
Checkliste für die Kontrolle einer Aufzugsanlage durch eine beauftragte Person (Aufzugswärter)
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Der Betreiber ist gemäß § 4 BetrSichV zu einer regelmäßigen Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle der Aufzugsanlagen sowie deren Dokumentation verpflichtet. Wir unterstützen Sie gern. Bitte sprechen Sie uns an - Kontakte.
Wiederkehrende Prüfungen an nicht überwachungsbedürftigen Anlagen
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Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen nach MaschRL2006/42/EG sind durch unsere speziell geschulten Mitarbeiter durchführbar. Betreiber sind hierzu gemäß § 14 BetrSichV in regelmäßigen Abständen verpflichtet.
DownloadGefährdungsbeurteilung - von uns durchführbar!
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Der Betreiber ist gemäß § 3 BetrSichV dazu verpflichtet, für jede Aufzugsanlage und Hebebühne vor der Verwendung eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen sowie diese regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen.
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