

Betriebssicherheitsverordnung
Bei der Umsetzung der Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) vom 01.06.2015 unterstützen wir Sie gern mit unseren maßgeschneiderten Serviceangeboten:
Notfallplan erstellen
Für jede Aufzugsanlage mit Personenbeförderung ist gemäß Anhang I BetrSichV ein orts- und anlagenspezifischer Notfallplan anzufertigen und dem Notdienst/Notbefreier zur Verfügung zu stellen.
Checkliste für die Kontrolle einer Aufzugsanlage durch eine beauftragte Person (Aufzugswärter)
Der Betreiber ist gemäß § 4 BetrSichV zu einer regelmäßigen Inaugenscheinnahme und Funktionskontrolle der Aufzugsanlagen sowie deren Dokumentation verpflichtet. Wir unterstützen Sie gern.
Wiederkehrende Prüfungen an nicht überwachungsbedürftigen Anlagen
Wiederkehrende Prüfungen von Aufzugsanlagen nach MaschRL2006/42/EG sind durch unsere speziell geschulten Mitarbeiter durchführbar. Betreiber sind hierzu gemäß § 14 BetrSichV in regelmäßigen Abständen verpflichtet.
Gefährdungsbeurteilung - von uns durchführbar!
Der Betreiber ist gemäß § 3 BetrSichV dazu verpflichtet, für jede Aufzugsanlage und Hebebühne vor der Verwendung eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen sowie diese regelmäßig auf Aktualität zu überprüfen.
Weitere Informationen und Vorlagen erhalten Sie in unserem Downloadbereich!
Download
Unsere Vorlagen sowie Informationen werden Sie bei der Umsetzung der BetrSichV unterstützen:
- Notfallplan
- Checkliste für Aufzugswärter
- Infoflyer Wiederkehrende Prüfung
- Infoflyer Gefährdungsbeurteilung
- NewsTicker Ausgabe Juni 2016
Hier finden Sie eine komplette Übersicht mit den Anforderungen der aktuellen Betriebssicherheitsverordnung: